Definitionen
CALL - Cambridge Acoustic Laboratory Limited.
Sponsor - Die zweite Vertragspartei.
Vertrag - Die vertragliche Vereinbarung, für die diese Geschäftsbedingungen gelten. Der Vertrag kann durch ein formelles Vertragsdokument oder durch die Abgabe eines Angebots durch CALL und dessen Annahme durch den Sponsor zustande kommen. Erteilung und Annahme können durch Briefwechsel, offizielles Bestellformular, E-Mail oder Faxübermittlung erfolgen. Die Vertragsvereinbarung und diese Bedingungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar, und der Auftraggeber erkennt an, dass er sich nicht auf eine Erklärung von CALL verlassen hat, die nicht in diesem Vertrag enthalten ist.
Bericht - Das schriftliche Dokument oder die schriftlichen Dokumente, die CALL dem Sponsor zur Verfügung stellt.
Dienstleistungen - Die Erbringung von Prüf-, Forschungs-, Beratungs-, kommerziellen oder anderen professionellen Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden im Angebot definiert.
Höhere Gewalt - Jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von CALL liegt, einschließlich ungünstiger Wetterbedingungen, Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen, Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Versorgung mit wesentlichen Dienstleistungen wie Gas/Strom/Wasser, Ausfall von Anlagen und Geräten sowie Unterbrechungen bei der Materiallieferung.
Alle Dienstleistungen und Arbeiten, die von Cambridge Acoustic Laboratory Limited (CALL) durchgeführt werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufträge werden nur auf der Grundlage angenommen, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil des Vertrags zwischen CALL und dem Auftraggeber sind. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen CALL und dem Auftraggeber geschlossen werden.
Diese Bedingungen haben Vorrang vor den vom Sponsor auferlegten Bedingungen, es sei denn, CALL hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertraulichkeit
CALL wahrt zu jeder Zeit die Vertraulichkeit der Informationen über den Sponsor, einschließlich der Vereinbarungen über die für den Sponsor durchgeführten Tests, der Ergebnisse dieser Tests, der erstellten Berichte und aller anderen Informationen, die sich auf die Beziehungen zwischen dem Sponsor und CALL beziehen.
Der Sponsor kann nach eigenem Ermessen CALL ermächtigen, den Inhalt eines Berichts oder andere Informationen an Dritte weiterzugeben, vorausgesetzt, dass eine solche Ermächtigung schriftlich erteilt wird.
Diese Vertraulichkeitsklausel wird automatisch außer Kraft gesetzt, wenn CALL erfährt, dass ein solcher Bericht, ein Testergebnis oder eine andere von CALL herausgegebene Information vom Sponsor so verändert oder verkürzt wurde, dass der Bericht, das Testergebnis oder eine andere Information gegenüber einem Dritten falsch dargestellt wurde.
Der Sponsor verpflichtet sich, alle Informationen, die sich auf die Verfahren, Unterlagen und geschäftlichen Angelegenheiten von CALL beziehen und von denen er während des Besuchs in den Räumlichkeiten von CALL oder im Rahmen seiner Beziehungen zu CALL während der Vertragslaufzeit Kenntnis erlangt, jederzeit vertraulich zu behandeln.
Beibehaltung des Titels
CALL behält das Urheberrecht an allen Berichten, Zeichnungen, Berechnungen und anderen von CALL im Rahmen des Vertrags erstellten Dokumenten.
Der Sponsor darf ohne die schriftliche Zustimmung von CALL keine Kopien von Dokumenten anfertigen. CALL wird diese Genehmigung nicht unbillig verweigern. Wird die Genehmigung verweigert, wird CALL dem Sponsor die Gründe dafür schriftlich mitteilen.
Testergebnisse und Berichte
CALL wird stets die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle im Rahmen des Vertrags abgegebenen Stellungnahmen oder Ratschläge korrekt sind. CALL übernimmt jedoch keine Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus der Verwendung solcher Meinungen oder Ratschläge ergeben, die dem Sponsor gegeben wurden. CALL haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Sponsor, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder indirekte Verluste oder Folgeschäden, die durch Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von CALL verursacht wurden. Die Haftung von CALL für alle anderen Verluste, die auf Fahrlässigkeit von CALL zurückzuführen sind, darf 5.000.000 GBP nicht überschreiten. Diese Beschränkung gilt auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrages.
Sofern kein leitender Angestellter des Unternehmens zustimmt, hat der Sponsor Anspruch auf ein Exemplar jedes Berichts.
Kein Testergebnis, kein Bericht, keine Daten oder sonstigen Informationen, die dem Sponsor zur Verfügung gestellt werden, begründen irgendwelche Rechte oder Garantien für einen dritten Sponsor oder Kunden des CALL-Sponsors.
Prüfmuster, Materialien und Proben
CALL ist gegenüber seinen Mitarbeitern und den Besuchern seiner Räumlichkeiten verpflichtet, die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Zu diesem Zweck ist der Sponsor stets dafür verantwortlich, CALL (schriftlich zu Beginn der Vertragsverhandlungen) über die genaue Art der Materialien zu informieren, die in den Proben enthalten sind und die eine Gefahr darstellen, giftige Dämpfe freisetzen oder anderweitig gesundheitsschädlich sein können, wenn sie dem Test- und Installationsprozess unterzogen werden.
Die Mitarbeiter von CALL verwenden stets eine angemessene persönliche Schutzausrüstung (PSA) und ergreifen geeignete Maßnahmen, um das allgemeine Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmer während der akustischen Prüfverfahren zu verringern. CALL wird sich stets bemühen, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen und die mit dem akustischen Testverfahren verbundenen Risiken zu verringern. Wenn jedoch der Auftraggeber CALL über gefährliche Materialien informiert hat und keine geeignete PSA oder andere Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung stehen, um die mit diesen Materialien verbundenen spezifischen Gefahren zu bewältigen, behält sich CALL das Recht vor, den Test zu verschieben oder abzusagen.
Wenn der Sponsor das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen nicht wie oben beschrieben an CALL weitergibt und sich herausstellt, dass solche Stoffe vorhanden sind und nicht sicher behandelt werden können, wird eine Stornogebühr fällig, als ob der Sponsor den Test abgesagt hätte.
Wenn vereinbart wurde, dass der Sponsor für die Lieferung, Vorbereitung und/oder Installation von Ausrüstungen, Materialien, Dokumenten oder anderen Gegenständen verantwortlich ist, damit ein Test durchgeführt werden kann, ist der Sponsor dafür verantwortlich, dass diese Gegenstände zu dem von CALL angegebenen Zeitpunkt und Datum geliefert, vorbereitet und/oder installiert werden.
CALL wird jederzeit angemessene Anpassungen an seinen Testplänen vornehmen, um unvorhergesehene Probleme, die die Lieferung solcher Gegenstände betreffen, zu berücksichtigen. Ungeachtet dessen behält sich CALL das Recht vor, vom Sponsor Schadenersatz für Verluste zu verlangen, die dadurch entstehen, dass der Sponsor die Gegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert, vorbereitet und/oder installiert. Diese Schäden können unter anderem Gewinneinbußen, zusätzliche Personalkosten und die Kosten für die Lagerung der Gegenstände umfassen.
Wenn CALL sich bereit erklärt hat, Material, Ausrüstung oder andere Gegenstände speziell für den Vertrag zu liefern, werden diese zu Beginn festgelegt und ihre Kosten in den Gesamtvertragskosten berücksichtigt.
Sofern die Anforderungen an die Konditionierung nicht gesondert mit CALL vereinbart wurden, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, dafür zu sorgen, dass die Probekomponenten bei CALL mit dem optimalen Feuchtigkeitsgehalt angeliefert werden, sofern dies von der Prüfnorm gefordert wird.
Wenn der Sponsor die Installation vornimmt, liegt der Termin für die Installation wie im Vertrag angegeben zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Annullierung oder Vertagung
Wird ein Test auf Wunsch des Sponsors abgesagt oder verschoben, behält sich CALL das Recht vor, vom Sponsor Schadensersatz gemäß einer entsprechenden Klausel im Vertrag zu verlangen. Wird ein Test aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von CALL liegen, abgesagt, wird CALL den Test auf den nächsten für beide Parteien günstigen Termin verlegen.
Preisgestaltung und Bezahlung
Die Gesamtkosten für die von CALL erbrachten Dienstleistungen werden mit dem Sponsor vereinbart, und der vereinbarte Preis wird schriftlich festgehalten. Der Vertragspreis gilt als von beiden Parteien schriftlich mitgeteilt und vereinbart, wenn eine solche Mitteilung per Brief, offiziellem Auftrag, E-Mail oder Fax erfolgt.
Der Sponsor verpflichtet sich, die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende des Monats, in dem die Rechnung von CALL gestellt wurde, oder, wenn der Sponsor kein vereinbartes Kreditkonto hat, im Voraus gegen Rechnung oder Zahlungsaufforderung zu leisten, je nachdem, was im Vertrag festgelegt ist.
Terminierung
CALL kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn:
der Sponsor eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese Verletzung nicht innerhalb einer angemessenen, von CALL unter Berücksichtigung der Umstände der Verletzung zu bestimmenden Frist behebt; oder
ein Verfahren durch oder gegen den Sponsor gemäß Konkurs-, Konkursverwaltungs- oder Insolvenzrecht eingeleitet wird; oder
Das Unternehmen des Sponsors wird veräußert, übertragen oder anderweitig umstrukturiert, ohne dass CALL schriftlich benachrichtigt wird und die schriftliche Zusicherung erhält, dass der Vertrag mit dem Unternehmen des Sponsors übergeht.
Wird der Vertrag, aus welchem Grund auch immer, gekündigt, so werden alle laufenden Arbeiten oder abgeschlossenen Prüfberichte oder andere nicht in Rechnung gestellte Arbeiten sofort vom Auftraggeber oder im Falle der Insolvenz von den Vertretern fällig.
Rechtsstreitigkeiten und förmliche Zustellung
Sollten die Vertragsparteien eine Streitigkeit aus diesem Vertrag nicht beilegen können, wird die Angelegenheit an einen einzigen, dritten Schiedsrichter verwiesen, der vom Präsidenten der Law Society ernannt wird.
Dieser Vertrag und die Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von England.
Die Zustellung von Mitteilungen, die sich auf diesen Vertrag beziehen, hat schriftlich zu erfolgen und ist an den Sitz oder die gewöhnliche Niederlassung der anderen Partei zu richten.